Zugang zur privaten Liegenschaft
Allfällige Zufahrtsunterbrüche zu den Liegenschaften sowie Anpassungen des Verkehrsregimes werden den Betroffenen jeweils direkt durch die Bauunternehmung oder mittels schriftlicher Mitteilung kommuniziert. Die geltende Signalisation sowie die Absperrungen sind zwingend zu beachten. Das Entfernen oder verschieben von Absperrung ist verboten.
Der Zugang für Fussgängerinnen und Fussgänger zu den privaten Liegenschaften ist jederzeit gewährleistet.
Anlieferung / Umzug
Geplante Anlieferungen, Umzüge oder vergleichbare Vorhaben während der Bauzeit sind der Bauleitung frühzeitig zu melden. Diese Information ist erforderlich, um einen koordinierten und möglichst reibungslosen Bauablauf sicherzustellen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
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